Eine Chronologie der Schamlosigkeit


 

Prolog

Es gibt Erzählungen, die entstehen. Und es gibt Erzählungen, die bleiben selbst dann, wenn längst feststeht, dass sie nie stattgefunden haben. 

Dieser Text dokumentiert nüchtern, was geschah, wann es geschah und was dennoch versucht  wurde. Nämlich: eine Lüge zu Geld zu machen.

Die Bewertung überlasse ich den Leserinnen und Lesern. Eine feine Ironie lässt sich manchmal nicht vermeiden.

von: Ao Krippner - 18. Januar 2026


 

I. Ausgangspunkt: Buch 1

Im ersten gemeinsamen Buch von Markus Wipperfürth und Sandra Fischer wird ein Narrativ eingeführt, das öffentlich Wirkung entfaltete.

 „‚Narrativ‘ ist ein mittlerweile etablierter Begriff, der in aller Munde und Tasten ist. Früher nannte man so etwas gelegentlich noch eine Lüge.“

Rechtliche Einordnung: Die Thematisierung eines Narrativs ist für sich genommen nicht rechtswidrig. Wer meint, auf reales Leid noch erfundenes Leid aufsetzen zu müssen, bewegt sich moralisch in schwierigem Gelände. Rechtlich ist das zunächst hinzunehmen.

Das war 2022.

Ich behandele mit diesem Artikel ein äußerst heikles, sensibles Thema. Im Dezember 2024 führte ich hierzu ein Telefonat mit dem Polizeipräsidium Koblenz, konkret mit einem leitenden Beamten der zuständigen ansprechbaren Stelle.

Mir wurde dort unmissverständlich erläutert, dass man seitens der Polizei Rheinland-Pfalz von Beginn an hochgradig sensibel mit entsprechenden Schilderungen umgegangen sei. Aus Pietät gegenüber den Opfern und aus Empathie mit deren Angehörigen. Und aus vielen weiteren Gründen.

Dies sei keine situative Entscheidung gewesen, sondern eine selbstverständliche und durchgängige Haltung.

Der Beamte äußerte dabei deutliches Unverständnis - ja, spürbare Genervtheit - darüber, dass es bis heute Personen gibt, die diese Sensibilität nicht teilen und solche Themen dennoch öffentlich ganz anders handhaben.


 Diese Haltung der zuständigen Polizeibehörden ist für das weitere Verständnis der folgenden Chronologie von zentraler Bedeutung.

 


 

 

II. Chronologie 

  • Juli 2023 - Gesicherte Kenntnis der Unwahrheit 

Seit Juli 2023 wussten Markus Wipperfürth und Sandra Fischer sicher, dass diese Erzählung von in einem Kfz Wochen nach der Flut aufgefundenen Kindern nie stattgefunden hat.

Wie diese sichere Kenntnis erlangt wurde und weshalb sie zweifelsfrei feststand, wird an anderer Stelle detailliert offengelegt. Für die folgende Chronologie ist allein entscheidend: 

 Der Kenntnisstand war eindeutig und zu 100% gesichert.

Einordung:  

Ich habe zu der Frage, warum eine dritte Person dennoch behauptete, sie habe Kinder aufgefunden, geborgen und sei durch dieses Geschehen traumatisiert worden, eine eigene Erklärungshypothese.

Dort wird nicht nur behauptet, die betreffende Person leide bis heute unter einer Traumatisierung durch den angeblichen Fund. Darüber hinaus wird ausgeführt, eine ebenfalls erzählerisch konstruierte, von mir zu diesem Thema ausgehende „Hass- und Hetzkampagne“ sei geeignet, diese Person zusätzlich zu retraumatisieren. 

Dezember 2024 - Buch 2 Seite 190: "Die kontinuierlichen Gerüchte retraumatisieren ihn schwer."

Diese Darstellung wirft Fragen auf - insbesondere vor dem Hintergrund der gesicherten Kenntnis aus dem Juli 2023, dass das zugrunde liegende Ereignis nie stattgefunden hat.

Auf mögliche psychologische Erklärungsansätze gehe nicht ein. Für die Chronologie genügt an dieser Stelle die Feststellung, dass das Narrativ wider besseres Wissen weitergetragen und sogar von Wipperfürth/Fischer emotional abermals aufgeladen wurde.

Aus Gründen, Persönlichkeitsrechte des angeblichen Auffinders betreffend, äußere ich meine Hypothese an dieser Stelle nicht. Da ich eine Reihe von Hintergrundinformationen mittlerweile habe, erscheint sie mir jedoch plausibel.

Fakt ist:

Die Autoren wussten im Juli 2023 Bescheid, dass diese Erzählung nicht stimmt. Fakt ist, dass es ab hier nach meiner Auffassung keine Ausrede mehr gibt, man habe einem überzeugenden Vortrag Glauben geschenkt. 

Abgesehen davon, dass man sogar einen Schülerpraktikanten ohne journalistische Erfahrung ganz einfach diese Geschichte binnen einer Stunde zuvor schon hätte falsifizieren lassen können, gibt schon eine bodenständige Lebenserfahrung vor, dass es immer wieder Personen in Krisensituationen gibt, die sich "falsch erinnern". Vor allem dann, wenn es für den Vortrag solcher Erinnerungen Anerkennung, Lob und Aufmerksamkeit gibt. 

Ich behaupte und bewerte also, wie ich denke, mit Fug und Recht, dass man diese Geschichte wider besseres Wissen spätestens ab Juli 2023 vorsätzlich anbrachte.

Denn: weiter in der Chronologie:

  • September 2023: Der Schriftsatz

Nur wenige Tage nach der sicheren Aufklärung lese ich im Verfahren Wipperfürth ./. Krippner, Unterlassungsklage Wipperfürth gegen mich am Landgericht München II, einen Schriftsatz Wipperfürths, in dem Folgendes geltend gemacht wird:

1. Forderung unter der Ziffer Röm. III - Schadensersatz

Markus Wipperfürth verlangt von mir Schadensersatz, unter anderem wegen:

  • angeblicher Geschäftsschädigung

  • angeblich unwahrer Behauptungen über seine Person

2. Begründung

Als zentraler Beleg wird ausgerechnet jene Causa angeführt, deren Unwahrheit zu diesem Zeitpunkt bereits feststand.

Behauptet wird:

  • meine „Anhängerschaft“ habe ihn der Lüge bezichtigt

  • dies sei ruf- und geschäftsschädigend

  • er werde bei Lesungen ständig damit konfrontiert

  • er müsse sich fortwährend „reinwaschen“

3. Beweisangebot

Als Zeugin wird benannt:

Sandra Fischer, Co-Autorin

  • Originalzitate aus dem Schriftsatz

Zur Begründung der Geldentschädigung heißt es unter anderem:

„Abschließend ist nochmal zu betonen, dass der Kläger durch die rufschädigenden Äußerungen der Beklagten bis heute in seinem täglichen Leben negativ beeinflusst wird.“

Weiter:

„Ohne Frage entspricht die Schilderung des Klägers über Kinderleichen im Ahrtal seiner tatsächlichen Wahrnehmung und damit der Wahrheit.“

Und:
 
"Dies [Anm. d. Verf.: die Causa "Fund und Bergung im Kfz"] ist nur eine weitere exemplarische Darstellung der Wirkung der Äußerung der
Beklagten, der Kläger würde „Fake News“ und im Rahmen seines „totalitären Systems“ Lügen verbreiten."

Und schließlich:

„Die rechtswidrigen Äußerungen der Beklagten sind nicht nur ruf-, sondern auch geschäftsschädigend, was entsprechende Berücksichtigung bei der Festlegung der Geldentschädigung finden muss.“

 

  • Der juristische Kern

Der hier dokumentierte Vorgang wirft eine zentrale Frage auf:

Wie kann wenige Wochen nach dem Juli 2023 im September 2023 Schadensersatz verlangt werden für den Vorwurf der Unwahrheit, wenn die Unwahrheit der zugrunde liegenden Erzählung bereits bekannt war?

Verschärfend tritt hinzu:

  • Die benannte Zeugin Fischer gehörte zu den Personen, die über diese Kenntnis verfügten.

  • Gleichzeitig wird vorgetragen, die Erzählung entspreche der Wahrheit.

  • Im Zivilverfahren herrscht Wahrheitspflicht gem. 
    § 138 ZPO (click!)

Feine Ironie der Aktenlage: 

Während im Buch 2 plötzlich die Erzählung ein Jahr danach wieder aufgenommen wird, um eine "Hass- und Hetzkampagne" zu belegen, soll sie vor Gericht plötzlich bereits unangefochten wahr gewesen sein – und zwar geldwert.

Meiner Erinnerung nach brüstete sich Wipperfürth zwei Jahre lang öffentlich mit dem Verteilen des Fell des Bärens, respektive der Bärin. Lange bevor sie dann doch nicht erlegt worden war. Er sprach von 100.000 Euro immateriellem Schadensersatz, der ihm ins Haus stehen würde.

 

Antrag III. aus der Klageschrift: "[die Beklagte] zu verurteilen, an den Kläger [Wipperfürth] eine angemessene Geldentschädigung (...) nebst Zinsen (...) zu zahlen."

  • Zwei Jahre später. Im Buch 2. Beurteilen Sie selbst.

(Quelle: Seiten 190/191 - aus dem Kapitel "In eigener Sache" von Sandra Fischer)

"Absurde und unwahre Behauptungen über das Buch [1]  beschmutzen auch mein Ansehen als Journalistin und Autorin, sind beruflicher Rufmord."
(...)

"(...) der Kollateralschaden war auch ich. Hartnäckig hält sich das Gerücht, wir hätten aus Sensationsgier Kinderleichen erfunden.
Ein Vorwurf, der pietätloser und widerwärtiger nicht sein könnte."

(...) "Immer tiefer gerate ich in den Sumpf von Hass und Hetze, muss mitansehen, wieviel substanziellen Schaden einige wenige anrichten können, die auch nicht davor zurückschrecken, Existenzen dabei  zu zerstören."

 

Einordnung ohne Polemik

Dieser Text erhebt keinen Vorwurf. Er dokumentiert.

Er zeigt:

  • eine zeitliche Abfolge,

  • widersprüchliche Darstellungen,

  • und ein Beweisangebot, das erhebliche Fragen noch lange im Nachhinein aufwirft.

Ob diese Fragen beantwortet werden können, ist künftig Sache der Gerichte.

Epilog

Manchmal besteht der eigentliche Skandal nicht im lauten Erzählen und auch nicht im Schweigen, sondern im beharrlichen Festhalten, obwohl das Gegenteil längst feststeht.

Das Buch 2 wird weiter vertrieben.

Den Schadensersatz musste ich nicht zahlen. Die Kammer des Landgerichts München II veröffentlichte in einer Pressemitteilung, dass meine inkriminierten Äußerungen Meinungen auf der Grundlage von Tatsachen sind.

"Des Weiteren war von Bedeutung, ob die Äußerungen auf objektive Anknüpfungstatsachen zurückgeführt werden konnten, was seitens des Gerichts zum Teil aufgrund weiteren Sachvortrags bejaht wurde. Daher überwog das Recht der Beklagten auf freie Meinungsäußerung das Persönlichkeitsrecht des Klägers hinsichtlich dieser Äußerungen. (....)

Der Ausspruch einer Geldentschädigung wurde ebenfalls aufgehoben, da ein ausgesprochen schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers nach aktueller Sachlage nicht mehr anzunehmen war."

Was Sie, liebe Leserin, lieber Leser, nun davon halten, dass 

  • Wipperfürth für eine Lüge, die er und Fischer bis ins Jahr 2024 im Kontext, diese Causa sei Beleg für eine von mir orchestrierte "Hass- und Hetzkampagne", fortsetzen und weiterführen, 

  • und Wipperfürth im Gerichtsverfahren noch schamlos eine Geldentschädigung fordert, 

  • die Begründung für den Klageantrag, ich sei zu einer Geldentschädigung zu verurteilen, sich auf diese Lüge stützt,

bleibt Ihnen überlassen. 

Auch bleibt Ihnen freilich überlassen, über diesen weiteren Sachverhalt zu urteilen:

Im Verfahren und später dann im Buch 2 spielte ein durch die Flutkatastrophe selber schwer Betroffener eine Rolle. 

 Er wird von Fischer und Wipperfürth im Verfahren und auch im Buch zu "meinem Anhänger" zusammenphantasiert, an den Pranger gestellt und als Teil des ebenfalls von Fischer und Wipperfürths narrativ aufgeladenen Begriffs "Netz aus Hass und Hetze" diffamiert.
 
Ich sei kausal für sein Verhalten verantwortlich.
 
Was war das Verhalten genau?

Er fragte verschiedentlich höflich, aber bestimmt und nachdrücklich nach, ob man es in Ordnung finde, dass trotz all des Leides im Ahrtal noch obendrauf Kinderleichen erfunden wurden.
 
Aus dem Schriftsatz ans Landgericht München II vom September 2023:
 
"Ohne Frage entspricht die Schilderung des Klägers über Kinderleichen im Ahrtal seiner tatsächlich Wahrnehmung und damit der Wahrheit. 
Obwohl also die Personen bzw. die Person G. S. nie mit dem Kläger in den persönlichen Austausch getreten ist, geht die Person davon das, der Kläger würde Lügen verbreiten." (...) 

"Tatsächlich ergab eine kurze Eigenrecherche, dass (...) der Facebook-Nutzer G. S. ein Anhänger der Beklagten ist,(...)"
 
  • September 2025 – Abmahnung wegen Buch 2

Am 17. September 2025 habe ich Markus Wipperfürth und Sandra Fischer (gesamtschuldnerisch) wegen insgesamt 70 (in Worten: SIEBZIG) u.a. unwahrer Tatsachenbehauptungen über mich in ihrem Buch 2 abgemahnt. Darunter fällt auch die hier behandelte Causa „Kfz-Bergung“. 

70 beanstandete Äußerungen im Buch, viele davon grob unwahr, auf 194 Seiten.

Die Abmahnung wurde Wipperfürth durch den zuständigen Gerichtsvollzieher persönlich an der Wohnung zugestellt

Ebenfalls durch Gerichtsvollzieher-Zustellung erhielt Wipperfürth davor eine Abmahnung, weitere 30 u.a. eindeutig unwahren Tatsachenbehauptungen betreffend. 

Unterlassungserklärungen wurden nicht abgegeben, sodass weiterhin eine Wiederholungsgefahr besteht.

Damit ist klar: 

ein gerichtliches Verfahren meinerseits ist damit unvermeidbar.

 

Nachklapp:

Im Dezember 2024 löschte die Rhein-Zeitung einen von Fischer auch dort wider besseres Wissen platzierten Artikel mit derselben unwahren Story. 

Der Chefredakteur entschuldigte sich bei Leserinnen und Lesern. 

Die Zeugin Fischer hatte keine Gelegenheit im Gerichtsverfahren, für ihren Co-Autor dahingehend positiv zu bestätigten, dass es diese Causa "Kfz-Bergung" gab.

Im Verfahren wurde Zeugin Sandra Fischer nicht als Zeugin geladen

Sie bekam keine Gelegenheit, die von ihr mitgetragene unwahre Erzählung unter eigentlicher Zeugen-Wahrheitspflicht zu bestätigen.
 
Sie erhielt keine Gelegenheit, Wipperfürth zu Schadensersatz zu verhelfen. Wider besseres Wissen. 
 
Dass Wipperfürth und Fischer sicher um die Unwahrheit ihrer Darstellungen seit Juli 2023 wussten, erfuhr ich kürzlich -  im Dezember 2025. 
 

Ich gehe weiter den gerichtlichen Weg, der auch diese Causa umfasst. 
 

Fortsetzung als kurzer Nachklapp der "Chronologie der Schamlosigkeit" ... folgt in Kürze.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 

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